Anmeldung und Schulgeld

Der Weg in die Wichern-Schule

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie Ihr Kind in der Wichern-Schule anmelden und welche Kosten mit einem Schulbesuch verbunden sind. Haben Sie Fragen dazu? Dann melden Sie sich gern in unserem Schulbüro.

So melden Sie Ihr Kind an

Sie können Ihr Kind ein Jahr im Voraus mit Beginn des Schuljahres vor der Einschulung (ab September nach Ferienende) bei uns vormerken lassen. Am 30. November des Schuljahres vor der Einschulung endet die Vormerkzeit. Die Vormerkung kann sowohl telefonisch als auch persönlich im Schulbüro erfolgen. Ab Mitte Januar des Einschulungsjahres erhalten Sie Nachricht von uns, ob wir Ihr Kind aufnehmen können. Seiteneinsteiger können ganzjährig für die Warteliste vorgemerkt werden, wobei die Vormerkung immer nur für das laufende Schuljahr gilt.

Schulbüro

Horner Weg 164
22111 Hamburg
Tel. 040/655 91-190/-191
Fax 040/655 91-256
wichern-schule@rauheshaus.de

Schulgeld an der Wichern-Schule

Die evangelische Wichern-Schule wird nach den Bestimmungen des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft finanziert. Sie bietet alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse der Stadt Hamburg an. Wir erhalten vom Hamburgischen Staat 85 % der Kosten refinanziert, die für einen Schüler an einer entsprechenden staatlichen Schule aufgewendet werden. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland gibt Zuschüsse. Zur Deckung unserer laufenden Ausgaben sind wir darauf angewiesen, von Ihnen als Eltern ein Schulgeld zu erheben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung der Schulqualität sowie eines hochwertigen und vielseitigen Bildungsangebots und investieren damit in die Zukunft Ihrer Kinder.

Hamburg oder Schleswig-Holstein

Für den Fall eines Umzugs von Hamburg nach Schleswig-Holstein oder umgekehrt gilt eine Stichtagsregelung. Die amtliche Statistik rechnet einen Schüler oder eine Schülerin mit der Höhe des Schülerkostensatzes und damit des zu zahlenden Schulgeldes für die Dauer des laufenden Schuljahres dem Bundesland zu, in dem er oder sie zu Beginn des Schuljahrs wohnhaft war. Die entsprechende amtliche Meldebestätigung muss zum Schuljahresbeginn im Schulbüro vorliegen.

Monatliches Schulgeld

Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz

... in Hamburg 

  • erstes Kind: 125 € / ab 01.08.2025: 175 €
  • zweites Kind: 109 € / ab 01.08.2025: 153 €
  • weitere Geschwisterkinder: 0 €

... in Schleswig-Holstein
(Schulgeld für Geschwisterkinder)

  • Kl. 5/6 Gymnasium 125 € (109 €) / ab 01.08.2025: 175 € (153 €)
  • Kl. 5/6 Stadtteilschule 160 € (150 €) / ab 01.08.2025: 224 € (210 €)
  • Kl. 7-10 Gymnasium 160 € (150 €) / ab 01.08.2025: 224 € (210 €)
  • Kl. 7-10 Stadtteilschule 190 € (180 €) / ab 01.08.2025: 250 € (238 €)
  • Sek II Gymnasium und
    Stadtteilschule 200 € (190 €) / ab 01.08.2025: 224 € (210 €)

Bei geringem Familieneinkommen und in Härtefällen kann eine Schulgeldbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden.